Ab einem Pflegegrad von Anspruch ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. 1 erhalten Sie verschiedene Hilfsmittel zum der Pflege beider. Zu den hilfreichen Hilfsmitteln gehören unter anderem: